Mit der Anmeldung an einer Landesmusikschule unterzeichnen Sie einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Land Oberösterreich.

Das [Anmeldeformular] ist mit Ihrer Originalunterschrift im Sekretariat der LMS-Kirchdorf abzugeben.
Leider ist eine Online Anmeldung aus rechtlichen Gründen noch nicht möglich.
Wir bitten um Verständnis.

Die Aufnahme in die Landesmusikschule Kirchdorf erfolgt nacht Maßgabe von freien Plätzen.
Angemeldete und noch nicht aufgenommene Schüler sind jedes Jahr neu anzumelden.

Aufnahmebedingungen

Die Landesmusikschulen bzw. Zweigstellen sind nach dem Musikschulgesetz, LGBl. Nr. 28/1997, Außenstellen des Oö. Landesmusikschulwerkes. Dieses ist ein Teil des Amtes der Oö. Landesregierung. Näheres über den Unterrichtsbetrieb ist im Statut des Oö. Landesmusikschulwerkes geregelt und in der Amtlichen Linzer Zeitung, Folge 24/1996, S. 18, verlautbart. Die für Sie zutreffenden Bestimmungen sind in der Schulordnung festgehalten.

Im besonderen wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme von Schülern durch Einschreibung erfolgt (Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages). Die Einschreibung bzw. Aufnahme gilt jeweils für ein Schuljahr bzw. bis zu einem früheren Austritt des Schülers aus der Landesmusikschule. Schüler, die bereits aufgenommen wurden, haben jeweils vor Ablauf des Schuljahres (zum Haupteinschreibetermin) um neuerliche Aufnahme für des nächste Schuljahr anzusuchen. Dies gilt auch für die Einschreibungen, die nicht zur Aufnahme geführt haben (Vormerkungen).

Ferner wird ausdrücklich vermerkt, dass bei Ausfall einer oder mehrerer Unterrichtseinheiten weder die Aufsicht noch eine eventuelle Haftung betreffend den Musikschülern übernommen wird. Diese Regelung ist auch während der Zeit vor und nach dem Musikunterricht gültig.

Weiters ist folgendes zu beachten:

Wenn die Daten des Schülers bzw. Erziehungsberechtigten nicht bereits vorgedruckt sind, so möge das Anmeldeformular deutlich ausgefüllt werden.

Ist der Erziehungsberechtigte für den angemeldeten Schüler aus bestimmten Gründen nicht zur Schulgeldeinzahlung verpflichtet, sind die Daten des Zahlungspflichtigen im entsprechenden Abschnitt einzutragen.

Bereits vorgedruckte Daten bitte überprüfen und erforderlichenfalls korrigieren!

Alle gewünschten Fächer für das betreffende Schuljahr, Lehrerwünsche und eventuelle Anmerkungen wären in den entsprechenden Spalten anzuführen.

Sind die Daten der Unterrichtsfächer und der Lehrpersonen bereits vorgedruckt, so ist die Wiederanmeldung durch Ankreuzen vor den jeweiligen Angaben zu bestätigen.

Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung der Schulgeldeinzahlung ersuchen wir Sie, das Schulgeld nur mit den vorgedruckten Zahlscheinen einzuzahlen.

Wird das Schulgeld, gemessen an der Fälligkeit, nicht oder nur teilweise innerhalb eines Monats abgestattet, so erfolgt nach Ablauf dieser Frist die 1. Mahnung und nach Ablauf eines weiteren Monats die 2. Mahnung.
Zur Deckung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes werden bis auf weiteres für jede Mahnung 4 Euro in Rechnung gestellt.

Ab der Fälligkeit kommen Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p. a. über dem Nominalzinssatz für die zum Beginn des Zahlungsverzuges zuletzt begebene Inlandsanleihe mit fixer Verzinsung zur Verrechnung. Bei Inlandsanleihen, die in mehreren Tranchen aufgelegt werden, ist der Nominalzinssatz für die Anleihetranche mit der jeweils längeren Laufzeit für die Ermittlung der Verzugszinsen maßgeblich. Der so ermittelte Verzugszinssatz gilt unverändert bis zum Ende des Verzuges.

Für Schüler ab dem 19. Lebensjahr wird ein um 50 % erhöhtes Schulgeld eingehoben. Davon ausgenommen sind Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für die eine Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz- oder Zivildienst leisten. Weiters sind davon erwachsene Schüler ausgenommen, wenn mindestens ein Kind die Musikschule besucht und die OÖ. Familienkarte vorgelegt wird.

Weitere Formulare finden Sie im [Download-Bereich]

>> zurück <<
 
>> 1 Seite zurück <<>> top <<
webmaster impressum
Benutzername:    Password:   
IE 4.0 or higher - 1024 x 768 - Java Script - Copyright Landesmusikschule Kirchdorf --(54)

 [Mehr Informationen]

 Ihr Name:
 Ihre E-Mailadresse:
eintragen entfernen

JUNI 2013
Mi. 19.06.2013
Eröffnungskonzert Musiksommer Kremstal Pyhrn - 19.00 Uhr Pernsteinsaal
Mi. 19.06.2013
Vorspielabend KLAVIER Klasse: Leonie Hofstätter - 18.00 Uhr Hanveldsaal
Mi. 19.06.2013
Schlussaufführung ELEMENTARE FRUEHERZIEHUNG Schlierbach/Micheldorf Klasse: Kornelia Huemer-Kals - 15.30 Uhr - LMS SCHLIERBACH
Sa. 22.06.2013
SOMMERNACHTSTRAUM - Festveranstaltung 10 JAHRE Landesmusikschule NEU - 20.00 Uhr Landesmusikschule Schloss Neupernstein
Mo. 24.06.2013
Kaffeekonzert mit dem Schülerblasorchester - Ltg. Karl Schatzdorfer - 15.00 Uhr Bezirksaltenheim Kirchdorf
Mo. 24.06.2013
Vorspielabend AKKORDEON Klasse Niki Daelman - 19.00 Uhr Hanveldsaal
Di. 25.06.2013
Vorspielabend ORGEL KLAVIER Klasse Wolfgang Mitterschiffthaler - 18.00 Uhr Hanveldsaal